Die Pflege Service Burgenland hat drei Modelle entwickelt, nach denen Sie sich als jemand,
der einen pflegenden Angehörigen zu Hause betreut, anstellen lassen können.
Das Land Burgenland fördert die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten.
In der Tabelle sehen Sie, für welche Pflegegeld-Stufe welches Modell konzipiert ist.
WICHTIG: Die mögliche Wochenstundenzahl im Dienstvertrag mit der PSB ist fix an die Pflegegeld-Stufe gekoppelt (Pflegestufe 1 und 2: keine Förderung und Anstellung der betreuenden Person möglich). Die Bedingungen der Modelle sind entsprechend des Bedarfs fix vorgegeben.
Sie sind im Einzelfall nicht abänderbar.
Der Selbstbehalt besteht aus zwei Teilen: einem vom Pflegegeld abhängigen Teil plus einem vom Einkommen (Pension etc) abhängigen Teil.
Mehr zum Thema Selbstbehalt der pflegebedürftigen Person finden Sie hier.
Die verbindliche Höhe Ihres individuellen Selbstbehaltes berechnet das Amt der Burgenländischen Landesregierung nach der Antragstellung auf die Förderung.
Die PSB bietet eine unverbindliche Vorberechnung des Selbstbehaltes an. Näheres dazu erfahren Sie bei den Pflege- und Sozialberaterinnen.
Richtsatz: Der Selbstbehalt vom Einkommen ist der Einkommensteil, der über dem Richtsatz gemäß Sozialhilfegesetz liegt. Was nicht zum Einkommen zählt, ist in den Förderrichtlinien festgelegt. Der Euro-Betrag des Richtsatzes ist in der Burgenländischen Richtsatzverordnung in der jeweils geltenden Fassung festgelegt. Per 1. Oktober 2019 sind dies 885 Euro. Grundsätzlich ist der Richtsatz für Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher heranzuziehen.
Mehr zum Thema Unterstützungsbesuche finden Sie hier.
Das Dienstverhältnis der betreuenden Person bei der PSB endet durch Kündigung oder durch die Nichterfüllung der Ausbildungs- und Qualitätsvoraussetzungen.
Die betreuende Person muss das Eintreten eines Beendigungsgrundes der PSB unmittelbar melden.
In diesem Fall ist keine Anstellung bei der PSB GmbH möglich. Menschen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die Pensionsleistungen beziehen und einen Angehörigen mit Pflegegeld-Stufe 3 oder höhere betreuen, kann das Land Burgenland jedoch eine Förderung ergänzend bis zu diesem Betrag gewähren. Voraussetzung ist, dass das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen weniger als 1.700 Euro netto monatlich beträgt. Die persönliche, gesundheitliche und körperliche Eignung muss nachgewiesen werden. Ebenso müssen Unterstützungsbesuche herangezogen werden. Eine Grundausbildung ist nicht erforderlich.
Den Antrag finden Sie hier.